Monika M. Walter
psych.Beraterin -     Betriebswirtin d. Handwerks - Selbstfndungscoach                                                                                                       

Rechtliche Hinweise 

Holistische Heiler dürfen lt. Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2004(AZ: 1 BvR 784/03) energetisch, spirituell arbeiten (Handauflegen, Coaching etc.) ohne Heilpraktikerprüfung oder Approbation.

Sie müssen jedoch den Patienten  vor einer Behandlung darüber informieren, das sie weder Arzt noch Heilpraktiker sind und KEINE Diagnosen stellen, KEINE Medikamente auch keine Naturheilkundliche verschreiben und KEINE Heilversprechen geben.

Es werden  die Selbstheilungskräfte des Patienten (Handauflegen oder spirituelle Arbeit) aktiviert.  . 

Der Heiler kann zu Hause oder in eigener Praxis arbeiten. Da der Heiler seelsorgerische Verantwortung überträgt und keine medizinische ist das für einen Arzt/Heilpraktiker kein Problem.